KH Kennzeichen – Bad Kreuznach (Stadt), Bad Kreuznach(Kreis), Kirn
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen KH steht für Bad Kreuznach (Stadt), Bad Kreuznach(Kreis), Kirn (Rheinland-Pfalz). Zuständig ist Landkreis Bad Kreuznach. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für KH
Landkreis Bad Kreuznach
Industriestr. 3655543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-12:00, Do 14:00-18:00
Kfz-Zulassung Bad Kreuznach (Stadt) online →Landkreis Bad Kreuznach
Kornmarkt 555543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-12:30, Do 15:30-17:45
Kfz-Zulassung Bad Kreuznach(Kreis) online →Landkreis Bad Kreuznach
Bahnhofstr. 2755606 Kirn
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-11:00
Kfz-Zulassung Kirn online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum KH-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen KH?
- Das Unterscheidungszeichen KH steht für Bad Kreuznach (Stadt), Bad Kreuznach(Kreis), Kirn in Rheinland-Pfalz. Zuständig ist Landkreis Bad Kreuznach.
- Wo bekomme ich KH-Kennzeichen?
- KH-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Bad Kreuznach.
- Kann ich ein Fahrzeug mit KH-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Bad Kreuznach (Stadt) sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein KH-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (KH + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Rheinland-Pfalz
Alle Kennzeichen-Kürzel in Rheinland-Pfalz →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 02.08.2026.
