MY Kennzeichen – Andernach, Mayen, Mayen-Koblenz
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen MY steht für Andernach, Mayen, Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz). Zuständig ist Landkreis Mayen-Koblenz. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für MY
Landkreis Mayen-Koblenz
Am Stadtgraben 2956626 Andernach
Öffnungszeiten: Mo-Mi 08:00-14:00, Do 08:00-16:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Andernach online →Landkreis Mayen-Koblenz
Auf der Eich 4056727 Mayen
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-12:30, Do 15:00-17:00
Kfz-Zulassung Mayen online →Landkreis Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 956068 Koblenz
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-12:30, Mi 15:00-17:00
Kfz-Zulassung Mayen-Koblenz online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum MY-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen MY?
- Das Unterscheidungszeichen MY steht für Andernach, Mayen, Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Zuständig ist Landkreis Mayen-Koblenz.
- Wo bekomme ich MY-Kennzeichen?
- MY-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Andernach.
- Kann ich ein Fahrzeug mit MY-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Andernach sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein MY-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (MY + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Rheinland-Pfalz
Alle Kennzeichen-Kürzel in Rheinland-Pfalz →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
