ZW Kennzeichen – Pirmasens, Zweibrücken, Zweibrücken
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen ZW steht für Pirmasens, Zweibrücken, Zweibrücken (Rheinland-Pfalz). Zuständig ist Landkreis Südwestpfalz. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für ZW
Landkreis Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40-4266953 Pirmasens
Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-15:00, Do 07:30-16:30, Fr 07:30-11:30
Kfz-Zulassung Pirmasens online →Stadt Zweibrücken
Maxstr. 166482 Zweibrücken
Öffnungszeiten: Mo 08:00-16:00, Di-Mi 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Zweibrücken online →Landkreis Südwestpfalz
Maxstr. 166482 Zweibrücken
Öffnungszeiten: Mo 08:00-16:00, Di-Mi 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Fr 08:00-12:00, Sa-So geschlossen
Kfz-Zulassung Zweibrücken online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum ZW-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen ZW?
- Das Unterscheidungszeichen ZW steht für Pirmasens, Zweibrücken, Zweibrücken in Rheinland-Pfalz. Zuständig ist Landkreis Südwestpfalz.
- Wo bekomme ich ZW-Kennzeichen?
- ZW-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Pirmasens.
- Kann ich ein Fahrzeug mit ZW-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Pirmasens sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein ZW-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (ZW + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Rheinland-Pfalz
Alle Kennzeichen-Kürzel in Rheinland-Pfalz →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
